531.101 Kennzahlen der Luftqualität nach Standort und Kennzahl seit 1990
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Kontakt und Informationen

Information

Einheit
µg/m3, Stunden > 120 µg/m3
Herausgeber
Amt für Statistik
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
Liechtenstein
T +423 236 68 76
info.as@llv.li
Datenquelle
Umweltstatistik
Matrix
531.101
Erläuterungen

Erläuterungen

Zeichenerklärung
'-': Ein Strich an Stelle einer Zahl bedeutet Null.
'0' oder '0.0': Eine Null an Stelle einer anderen Zahl bedeutet eine Grösse, die kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit ist.
'.': Ein Punkt an Stelle einer Zahl bedeutet, dass die Zahlenangabe nicht möglich ist, weil die begrifflichen Voraussetzungen dazu fehlen.
'*': Ein Stern an Stelle einer Zahl bedeutet, dass die Zahlenangabe nicht erhältlich oder nicht erhoben oder aus Datenschutzgründen unterblieben ist.
Weitere Informationen finden Sie im Thema Luft, Klima unter Methodik & Qualität. Begriffserklärungen finden Sie im Glossar.
Standort
Messstation: 1990 bis 2004 location Mühleholz in Vaduz. Von Mai 2005 bis 2014 location Austrasse in Vaduz. Ab 2015 location Liechtensteinische Landesbibliothek in Vaduz.
Kennzahl
Stickstoffdioxid-Konzentration (µg/m3)
Jahresmittelwert.
Grenzwert: Der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) liegt gemäss Luftreinhalteverordnung (LGBl. 2008 Nr. 245) bei 30 µg/m3 (Jahresmittelwert).
Feinstaub-Konzentration PM10 (µg/m3)
Jahresmittelwert.
Feinstaubkonzentration PM10: Partikel mit einem Durchmesser von höchstens 10 µm.
Grenzwert: Der Immissionsgrenzwert für Feinstaub (PM10) liegt gemäss Luftreinhalteverordnung (LGBl. 2008 Nr. 245) bei 20 µg/m3 (Jahresmittelwert).
Feinstaub-Konzentration PM2.5 (µg/m3)
Jahresmittelwert.
Feinstaubkonzentration PM2.5: Partikel mit einem Durchmesser von höchstens 2.5 µm.
Grenzwert: Der Immissionsgrenzwert für Feinstaub (PM2.5) liegt gemäss Luftreinhalteverordnung (LGBl. 2008 Nr. 245) bei 10 µg/m3 (Jahresmittelwert).
Überschreitungen des Ozon-Grenzwerts (Stunden >120 µg/m3)
Anzahl Stunden, in denen der Immissionsgrenzwert überschritten wurde.
Grenzwert: Der Immissionsgrenzwert für Ozon (O3) von 120 µg/m3 darf gemäss Luftreinhalteverordnung (LGBl. 2008 Nr. 245) nur einmal pro Jahr überschritten werden (1h-Mittelwert).
Ozon-Konzentration (µg/m3)
Mittelwert über die Vegetationsperiode: Ist als das 7-Stunden-Mittel von 10 bis 17 Uhr (Sommerzeit) über die Monate April - September definiert.
Ammoniak-Konzentration (µg/m3)
Jahresmittelwert.
Benzol-Konzentration (µg/m3)
Jahresmittelwert.
Grenzwert: Der Immissionsgrenzwert für Benzol liegt gemäss Luftreinhalteverordnung (LGBl. 2008 Nr. 245) bei 5 µg/m3 (Jahresmittelwert).
Toluol-Konzentration (µg/m3)
Jahresmittelwert.
Ethylbenzol-Konzentration (µg/m3)
Jahresmittelwert.
Xylol-Konzentration (µg/m3)
Jahresmittelwert.