421.001 Prämienverbilligungen nach Altersgruppe und Geschlecht seit 2001
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Kontakt und Informationen

Information

Einheit
Personen, CHF
Herausgeber
Amt für Statistik
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
Liechtenstein
T +423 236 68 76
info.as@llv.li
Datenquelle
Sozialleistungsstatistik
Matrix
421.001
Erläuterungen

Erläuterungen

2014: Per 1. Januar 2014 entfiel der für die Berechtigung zum Bezug von Prämienverbilligungen bisher erlaubte Freibetrag für AHV- und IV-Renten von 70%. Aus diesem Grund wurden ab dem Jahr 2014 weniger Prämienverbilligungen ausbezahlt.
2020: Im Jahr 2020 wurden die Richtlinien für den Bezug von Prämienverbilligungen angepasst. So wurden die Einkommensgrenzen von CHF 45 000 auf CHF 65 000 bei Alleinstehenden respektive von CHF 57 000 auf CHF 77 000 bei Ehe-/Lebenspartnerschaften gesetzlich erhöht. Ergänzend dazu wurde der Fördersatz auf 70% (bisher betrug dieser je nach Einkommen und Zivilstand zwischen 30% bis 60%) angehoben und wird bis 15% linear berechnet. Zudem wurde das Alter der Antragsstellenden, bei denen der Erwerb der Eltern berücksichtigt wird, herabgesetzt (von 17 -25 Jahre auf 17-20 Jahre). Aufgrund dieser Änderungen hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert und die Ausgaben haben sich erhöht.
Zeichenerklärung
'-': Ein Strich an Stelle einer Zahl bedeutet Null.
'0' oder '0.0': Eine Null an Stelle einer anderen Zahl bedeutet eine Grösse, die kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit ist.
'.': Ein Punkt an Stelle einer Zahl bedeutet, dass die Zahlenangabe nicht möglich ist, weil die begrifflichen Voraussetzungen dazu fehlen.
'*': Ein Stern an Stelle einer Zahl bedeutet, dass die Zahlenangabe nicht erhältlich oder nicht erhoben oder aus Datenschutzgründen unterblieben ist.
Weitere Informationen finden Sie im Thema Sozialleistungen-Prämienverbilligung unter 'Methodik & Qualität'. Begriffserklärungen finden Sie im Glossar.
Jahr
2018
Ab dem Jahr 2018 wird im Rahmen der Prämienverbilligung neben der Prämie auch die Kostenbeteiligung gefördert.